Tennisplatzordnung

  1. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des TC Kasten
  2. Für ruhende Mitglieder und Gäste gelten die Bestimmungen für den Gästespielbetrieb.
  3. Der Tennisplatz muss freigegeben und spielfähig sein.
    Eine eventuelle Platzsperre durch die Platzwarte, angezeigt an der Eingastür oder im Platzbuchungssystem, ist zu beachten.
  4. Der Tennisplatz darf nur mit Tennisschuhen (keine groben Sohlen) betreten werden.
  5. Nach dem Spiel den Platz abziehen (von außen nach innen)
  6. Bei Trockenheit ist der Platz vor und nach dem Spiel ausreichend zu bewässern.
  7. Benutzte Geräte sind wieder ordnungsgemäß zu versorgen.
  8. Lärmen und Herumlaufen während des Spielbetriebes ist untersagt.
  9. Hunde dürfen nicht auf die Plätze mitgenommen werden.
  10. Die Anlage ist nach dem Verlassen zu versperren.

Bei Beachtung dieser Tennisplatzordnung ist für alle Spieler ein einwandfreier Spielbetrieb gewährleistet!

gezeichnet:
Der Vorstand